Kanzlei Röhrl & Braun Strafverteidigung

In unserer Kanzlei in Saarbrücken haben wir uns ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert. Wir verteidigen Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. In strafrechtlichen Notfällen, wie zum Beispiel bei einer Wohnungsdurchsuchung oder bei einer Verhaftung, sind wir für Sie rund um die Uhr zu erreichen. Wir vertreten Mandanten in allen Verfahrensabschnitten, aber auch auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.

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Unsere Fachgebiete

Allgemeines Strafrecht

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

BtMG

Unsere Fachgebiete für Sie im Überblick

Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff des Allgemeinen Strafrechts werden alle strafrechtlichen Delikte zusammengefasst, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Dessen ungeachtet, erfordern ein umfangreiches und kompetentes Fachwissen, weshalb Sie sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wenden sollten.

Wir von Röhrl & Braun Strafverteidigung können Sie bei strafrechtlichen Problemen optimal beraten und gegebenenfalls gerichtlich effektiv vertreten und verteidigen.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst in Deutschland all jene Straftatbestände, die ein Verhalten mit sexuellem Bezug und gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben. Delikte aus dem Sexualstrafrecht werden gemeinhin als schwere Verbrechen gewertet und unterliegen hohen Strafandrohungen. Aus diesem Grund sind Tatvorwürfe im Sexualstrafrecht für die Betroffenen besonders gravierend und hochgradig belastend. 

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht bieten wir Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung als Fachanwalt für Strafrecht an

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Im Einzelfall, wenn der Täter als Heranwachsender (im Alter zwischen 18 und 20 Jahren) seiner Entwicklung nach noch auf dem Stand eines Jugendlichen ist, oder es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt, gilt das Jugendstrafrecht auch, wenn die Tat vor dem 21. Geburtstag begangen wurde.

Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht stehen wir Ihnen bzw. Ihrem Kind während des gesamten Strafverfahrens beratend zur Seite – unabhängig von Schuld oder Unschuld.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz kurz BtMG ist ein eigenes Gesetz mit eigenen Rechtsbegriffen und zum Teil auch eigenen Mechanismen. Hier wird - vereinfacht dargestellt - geregelt, welche Substanzen unter welchen Voraussetzungen nur von einem bestimmten Personenkreis erworben werden dürfen (etwa für therapeutische Zwecke) und welche Substanzen gänzlich verboten sind.

Als erfahrene Strafverteidigerinnen helfen wir Ihnen, wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermittelt wird.